Deutsche Stiftung Organtransplantation
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LoslegenEnglisch: German Organ Transplantation Foundation
Definition
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation, kurz DSO, ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland. Sie organisiert die Zusammenarbeit zwischen Entnahmekrankenhäusern, Transplantationszentren und weiteren Beteiligten des Organspendeprozesses.[1]
Aufgaben
Die DSO koordiniert gemäß § 11 Transplantationsgesetz (TPG) die organisatorischen und medizinischen Abläufe einer postmortalen Organspende. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören:
- Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser bei der Erkennung und Meldung potenzieller Organspender
- Unterstützung bei der Organisation der Hirntoddiagnostik auf Anfrage des Krankenhauses
- Prüfung und Dokumentation der medizinischen Voraussetzungen einer Organspende
- Koordination der Spendercharakterisierung und der erforderlichen Untersuchungen
- Organisation der Organentnahme und der Entnahmeteams
- Organisation der Konservierung und des Transports der Spenderorgane
- Unterstützung und Begleitung der Angehörigen
- Qualitätssicherung, Dokumentation und statistische Erfassung der Organspende
Die Feststellung des Hirntods selbst obliegt den Ärzten des Entnahmekrankenhauses. Die DSO ist für die Entnahmekrankenhäuser rund um die Uhr erreichbar. Sie unterstützt deren Transplantationsbeauftragte durch Beratung und Fortbildungsangebote.[2] Darüber hinaus fördert sie die Organspende durch Öffentlichkeitsarbeit, Fachtagungen und Fortbildungen.[1]
Organisation
Die DSO wurde 1984 gegründet und ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1]
Für die Organisation der Organspende ist die DSO in sieben Organspenderegionen gegliedert, die jeweils ein oder mehrere Bundesländer umfassen. Regionale Koordinatoren betreuen die Entnahmekrankenhäuser und begleiten den Organspendeprozess vor Ort.[3]
Grundlage der Tätigkeit sind das Transplantationsgesetz und ein Vertrag mit der Bundesärztekammer, dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.[4]
Kennzahlen
Die DSO veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Organspende und Transplantation in Deutschland. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 985 postmortale Organspender realisiert, entsprechend 11,8 Spendern pro Million Einwohner. Dies ist der höchste Stand seit 2012.[3]
Abgrenzung
Die DSO ist für die Koordination der postmortalen Organspende zuständig, nicht jedoch für die Zuteilung der Spenderorgane an Empfänger.
Die Vermittlung vermittlungspflichtiger Organe erfolgt durch die Stiftung Eurotransplant International Foundation gemäß § 12 TPG. Der Empfänger wird dabei nach den organspezifischen Allokationsregeln ermittelt. Die Transplantationszentren führen die Wartelisten, entscheiden über die Annahme eines Organangebots und führen die Transplantationen durch.
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Deutsche Stiftung Organtransplantation. Über die DSO, abgerufen am 16.10.2026
- ↑ Deutsche Stiftung Organtransplantation. Voraussetzungen, abgerufen am 16.10.2026
- ↑ 3,0 3,1 Deutsche Stiftung Organtransplantation. Organspende und Transplantation in Deutschland – Jahresbericht 2025. Frankfurt am Main: DSO; 2026.
- ↑ Transplantationsgesetz (TPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143). § 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle, abgerufen am 16.10.2026