Durchgangsarzt
Synonym: D-Arzt
Definition
Unter einem Durchgangsarzt versteht man einen Arzt, der eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung besitzt. Durchgangsärzte werden in Deutschland von den Berufsgenossenschaften bestellt. In der Regel handelt es sich um Chirurgen, Unfallchirurgen oder Orthopäden.
Hintergrund
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnell eine fachärztliche Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten. Durchgangsärzte sind daher die erste Anlaufstation für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Sie entscheiden nach der Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf sowie den weiterbehandelnden Arzt bzw. die weiterbehandelnde medizinische Versorgungseinrichtung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat der Patient bei Arbeitsunfällen also keine freie Arztwahl.
Es gibt in Deutschland etwa 3.600 Durchgangsärzte. Die Anschriften der nächstgelegenen D-Ärzte liegen in der Regel den Arbeitgebern vor.