BK-Nr. 5103
Definition
Die BK-Nr. 5103 aus der Liste der Berufskrankheiten umfasst Plattenepithelkarzinome der Haut oder multiple aktinische Keratosen, die durch langjährige berufliche Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung entstanden sind. Entscheidend ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der Tätigkeit im Freien und der Hautschädigung.
Hintergrund
Die BK-Nr. 5103 wurde 2015 eingeführt. Besonders betroffen sind Personen mit langjähriger Tätigkeit im Freien, z.B. Bau- und Straßenarbeiter, Landwirte, Gärtner oder Dachdecker. Durch die kumulative Belastung mit UV-Strahlung steigt ihr Risiko für aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome deutlich an.
Diagnosen
Zu den durch BK-Nr. 5103 abgedeckten Diagnosen gehören:
Andere Hauttumoren wie das Basalzellkarzinom oder das maligne Melanom fallen nicht unter BK-Nr. 5103.
Berufliche Tätigkeit
Typische Tätigkeiten, die mit einem erhöhten Risiko für BK-Nr. 5103 einhergehen, sind alle Arbeiten mit intensiver Sonnenexposition über viele Jahre hinweg. Als langjährige Einwirkung im Sinne dieser Berufskrankheit gelten z.B. für ein Alter von:
- 50 Jahren – 15 Jahre arbeiten im Freien
- 60 Jahren – 18 Jahre arbeiten im Freien
- 70 Jahren – 21 Jahre arbeiten im Freien
- 80 Jahren – 24 Jahre arbeiten im Freien
Schweregradeinteilung
| Schweregrad | Aktinische Keratosen | Plattenepithelkarzinome |
|---|---|---|
| Leicht | Neuauftreten von weniger als 6 aktinischen Keratosen innerhalb von 12 Monaten | Zustand nach Behandlung eines oder mehrerer Plattenepithelkarzinome und keine Neubildung eines weiteren Plattenepithelkarzinoms innerhalb der letzten 4 Jahre |
| Mittel | Neuauftreten von 6 bis 20 aktinischen Keratosen oder Entstehen einer klinisch sichtbaren Feldkanzerisierung(en) von in der Summe 4–50 cm2 innerhalb von 12 Monaten | Zustand nach Behandlung eines oder mehrerer Plattenepithelkarzinome und Neubildung eines weiteren Plattenepithelkarzinoms nach mehr als 2 und weniger als 4 Jahren |
| Schwer | Neuauftreten von mehr als 20 aktinischen Keratosen oder Entstehen einer klinisch sichtbaren Feldkanzerisierung(en) von in der Summe mehr als 50 cm2 innerhalb von 12 Monaten | Zustand nach Behandlung eines oder mehrerer Plattenepithelkarzinome und Neubildung eines weiteren Plattenepithelkarzinoms innerhalb von 2 Jahren |
Vorgehen
Liegt eine der vorgenannten Diagnosen vor und war der Versicherte über längere Zeit starker Sonnenstrahlung während der Arbeit ausgesetzt, sollte eine Meldung an den Unfallversicherungsträger erfolgen. Die dermatologische Abklärung mit Hautarztbericht ist Voraussetzung für die Prüfung der Anerkennung als BK-Nr. 5103.
Bei Anerkennung der Berufskrankheit stehen den Betroffenen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Dazu zählen die vollständige Kostenübernahme der medizinischen Behandlung (z.B. Exzision, Photodynamische Therapie, topische Therapien), Hilfsmittel wie Sonnenschutzpräparate, präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie im Falle bleibender Schäden auch Rentenleistungen.