Anschlussheilbehandlung
Synonyme: Anschlussrehabilitation, AHB
Definition
Die Anschlussheilbehandlung, kurz AHB, ist eine für bestimmte Erkrankungen verfügbare Rehabilitation, die spätestens 14 Tage nach Beendigung des Krankenhausaufenthalts beginnen muss. Sie kann sowohl ambulant, als auch stationär oder teilstationär erfolgen.
Hintergrund
Anschlussheilbehandlungen sollen schwer erkrankten Patienten einen möglichst unkomplizierten und schnellen Einstieg in den Alltag verschaffen. Um dieses Ziel zu realisieren, ist es nötig, die Rehabilitationsmaßnahmen so schnell wie möglich zu beginnen.
Voraussetzungen
Die Indikationsstellung erfolgt anhand einer von den Rentenversicherungsträgern erstellten Liste, in der die entsprechenden Indikationen nach der ICF-Klassifikation aufgeführt sind.[1] Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf dem Ausmaß der Schädigung und den damit verbundenen Beeinträchtigungen.
Kostenträger
Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung tragen die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen oder privaten Krankenversicherer.
Einzelnachweise
- ↑ Medizinische Voraussetzungen der AHB - Deutsche Rentenversicherung (aufgerufen am 13.12.2016)
Literatur
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