Abnahmeprüfung
Definition
Die Abnahmeprüfung ist eine erstmalige technische Prüfung eines radiologischen Geräts nach Installation oder wesentlicher Änderung. Sie dient dem Nachweis, dass das Gerät den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für den klinischen Betrieb geeignet ist. Die Abnahmeprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung.
Hintergrund
Radiologische Geräte wie Röntgengeräte oder CT-Systeme unterliegen gesetzlichen Vorgaben gemäß Strahlenschutzverordnung. Vor der ersten Inbetriebnahme muss sichergestellt werden, dass:
- die technischen Spezifikationen eingehalten werden
- die Strahlenexposition innerhalb zulässiger Grenzen liegt
- die erforderliche Bildqualität erreicht wird
Die Abnahmeprüfung bildet die Referenz für alle späteren Konstanzprüfungen.
Inhalte
Die Abnahmeprüfung umfasst eine umfassende Überprüfung technischer und dosimetrischer Parameter. Dazu gehören insbesondere:
- Kontrolle der Gerätefunktion und Sicherheitseinrichtungen
- Messung relevanter Dosisparameter (z.B. CTDI bei CT-Systemen)
- Bewertung der Bildqualität anhand definierter Kriterien
- Überprüfung der Anzeige- und Dokumentationssysteme
Die Messungen erfolgen häufig unter Verwendung standardisierter Phantome.
Durchführung
Die Abnahmeprüfung wird in der Regel von einem Medizinphysik-Experten oder einer entsprechend qualifizierten Fachperson durchgeführt. Sie erfolgt vor der ersten klinischen Nutzung, nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen oder bei Austausch zentraler Komponenten. Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Referenzwerte für spätere Prüfungen.