Allgemeine Ortskrankenkasse
Synonyme: Allgemeine Ortskrankenkasse
Definition
Die Allgemeine Ortskrankenkasse, kurz AOK, ist eine gesetzliche Krankenkasse, die aus 11 eigenständigen regionalen Organisationen besteht. Sie ist die mitgliederstärkste Krankenkasse in Deutschland.
Geschichte
1880 wurde das gesetzliche Krankenversicherungssystem eingeführt. Damals bestand es aus den Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen (BKK) und den Innungskrankenkassen (IKK), der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Diese werden als Primärkassen bezeichnet. Später kamen die Ersatzkassen dazu.
Bis 1995 waren die AOK die "Basiskasse", in der alle Beschäftigten Mitglieder wurden, die keiner anderen Versicherung angeschlossen waren. Seit 1996 besteht in Deutschland eine freie Kassenwahl (Wahlrecht). Seitdem hat sich die Anzahl der allgemeinen Ortskrankenkassen von 8.200 auf die heutigen 11 reduziert (Stand 2024).
Merkmale
AOKs sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unter Aufsicht des Staates. Da die jeweilige AOK nur auf Landesebene (in bis zu 3 Bundesländern) tätig ist, sind für die Aufsicht – im Gegensatz zu den bundesweiten Krankenkassen – die jeweils zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder oder die jeweils bestimmten Behörden zuständig.
Die AOKs stellen unter anderem Teile der Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes.
Organe
- Hauptamtlicher Vorstand
- Ehrenamtlicher Verwaltungsrat, der jeweils zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist
- AOK-Bundesverband, zuständig für die Interessenvertretung gegenüber der Bundespolitik und auf Europaebene, gegenüber dem GKV-Spitzenverband und den Vertragspartnern der AOKs
- Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
Quellen
- DAP; Primärkassen, abgerufen am 27.01.2024
- Bund.de; AOK Bundesverband; abgerufen am 27.01.2024
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