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2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Synonym: Hammerexamen

1. Definition [bearbeiten]

Der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - auch bekannt als Hammerexamen - ist die zweite große Prüfung im Medizinstudium mit dessen Bestehen die Approbation zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit erworben wird. Dies erfolgt nur, wenn sowohl der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) als auch der 2. Abschnitt bestanden wurden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

2. Termine und zeitliche Rahmenbedingungen [bearbeiten]

Die Prüfung wird zweimal im Jahr abgehalten – im Frühjahr (April-Juli) und im Herbst (Oktober-Dezember). Anmeldefristen sind jeweils der 10. Januar und der 10. Juni. Die schriftliche Prüfung findet an 3 aufeinanderfolgenden Tagen statt und dauert jeweils 5 Stunden. Der Termin für den mündlichen Teil - der aus 45-60 Minuten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen besteht - wird frühestens 3 Wochen, spätestens 5 Tage vorher bekanntgegeben und findet innerhalb von 2 Monaten nach dem schriftlichen Termin statt.

3. Voraussetzungen [bearbeiten]

Um sich als Medizinstudent zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

4. Inhalte [bearbeiten]

Im 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er zum eigenverantwortlichen und fallbezogenen Arbeiten am Patienten fähig ist und die theoretisch im Studium erworbenen Kenntnisse in die Praxis umsetzen kann. Besonders ins Gewicht fällt das Wissen zur

siehe auch GK2 - Das Hammerexamen

5. Ablauf [bearbeiten]

5.1. Schriftlicher Teil [bearbeiten]

Der schriftliche Teil wird an 3 aufeinanderfolgenden Tagen im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt und besteht aus 320 Fragen. Als Vorbereitung dient vor allem das „Kreuzen“ von Beispielfragen am Computer mit dem GK2. Die Fragen sind dabei casusbezogen und mittels Fallstudien gestellt. Fragestellungen beziehen sich auf die wichtigsten Krankheitsbilder aus verschiedenen Fächern, ihre Diagnostik und Therapie sowie den berufspraktischen, eigenverantwortlichen Alltag des Mediziners.

5.2. Mündlich-praktischer Teil [bearbeiten]

Der mündliche Teil der Prüfung wird an 2 aufeinanderfolgenden Tagen meist im Klinikum der Universität direkt am Patienten abgehalten der dem Prüfling zuvor zugeteilt wird. Die Fächer Chirurgie und Innere Medizin werden obligat geprüft, des Weiteren erfolgt eine Prüfung im jeweiligen Wahlfach. Die Leitung erfolgt durch vier Prüfer, die jeweils die 3 Fächer sowie fachübergreifende Fragen abdecken. Inhalt ist eine Patientenvorstellung, die eine vollständige Anamnese sowie Diagnose, Therapievorschlag und Epikrise enthalten muss. Dies wird zusammen mit der körperlichen Untersuchung zu einem Untersuchungsbericht zusammengefasst der ebenfalls in die Beurteilung miteinfließt.

6. Bewertung [bearbeiten]

In die Benotung des 2. Abschnitts der ärztlichen Prüfung fließen die Noten des schriftlichen und mündlichen Teils ein – Sie werden zusammengezählt und durch 2 geteilt. In die Gesamtbewertung geht zu 1/3 die Note des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und zu 2/3 der 2. Abschnitt ein. Dieser Zahlenwert durch 3 geteilt ergibt die Gesamtnote der Ärztlichen Prüfung.

7. Wiederholung [bearbeiten]

Der 2. Abschnitt kann wie alle Prüfungen im Medizinstudium 2mal wiederholt werden. Der schriftliche und mündliche Teil können getrennt voneinander wiederholt werden.

8. Weblinks [bearbeiten]

  • Examensfragen kreuzen mit dem DocCheck Ixxer
  • Gegenstandskatalog des IMPP [1]
  • Approbationsornung für Mediziner [2]

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