Cannabisgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Cannabisgesetz regelt in Artikel 1 den Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) und in Artikel 2 die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG). Es ändert in Artikel 3 bis 14 die diesbezüglichen Rechtsverordnungen anderer Gesetze und Verordnungen, die mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis verbunden sind.
Das Cannabisgesetz regelt in Artikel 1 den Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) und in Artikel 2 die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG). Es ändert in Artikel 3 bis 14 die diesbezüglichen Rechtsverordnungen anderer Gesetze und Verordnungen, die mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis verbunden sind.


In § 1 werden die im Gesetzestext verwendeten die Begriffe bestimmt. Als [[Cannabis]] werden danach Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen ([[Cannabinoid|Cannabinoide]], [[Tetrahydrocannabinol]] - THC, [[Cannabidiol]] - CBD) und Zubereitungen ([[Marihuana]], [[Haschisch]]) definiert.
In § 1 werden die im Gesetzestext verwendeten Begriffe bestimmt. Als [[Cannabis]] werden danach Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen ([[Cannabinoid|Cannabinoide]], [[Tetrahydrocannabinol]] - THC, [[Cannabidiol]] - CBD) und Zubereitungen ([[Marihuana]], [[Haschisch]]) definiert.


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 1. April 2024, 15:13 Uhr

Definition

Das Cannabisgesetz, kurz CanG, ist ein Gesetz, das den privaten Konsum, den Anbau und den medizinisch-wissenschaftlichen Gebrauch von Cannabis in Deutschland regelt. Es trat am 1. April 2024 in Kraft.

Hintergrund

Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz, kurz CanG)[1] wurde am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. März 2024 im Bundesrat beraten. Seit dem 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Bis dahin war Cannabis grundsätzlich verboten. Das Cannabisgesetz ermöglicht auch den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen ab 1. Juli 2024 gelten. Es sind regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vorgesehen.[2]

Inhalte

Das Cannabisgesetz regelt in Artikel 1 den Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) und in Artikel 2 die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG). Es ändert in Artikel 3 bis 14 die diesbezüglichen Rechtsverordnungen anderer Gesetze und Verordnungen, die mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis verbunden sind.

In § 1 werden die im Gesetzestext verwendeten Begriffe bestimmt. Als Cannabis werden danach Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen (Cannabinoide, Tetrahydrocannabinol - THC, Cannabidiol - CBD) und Zubereitungen (Marihuana, Haschisch) definiert.

Quellen

  1. Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) vom 27. März 2024, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 109/2024 vom 27. März 2024, abgerufen am 01.04.2024
  2. Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz. BMG, abgerufen am 28.02.2024