Lichtmikroskop: Unterschied zwischen den Versionen

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==Physik==
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Die Wellenlänge des Lichts beschränkt die maximale Auflösung des Lichtmikroskops auf etwa 0,3 [[Mikrometer]]. Um die Auflösung weiter zu erhöhen, kann Licht geringerer Wellenlänge ([[UV-Licht]]) verwendet werden.
Die Wellenlänge des Lichts beschränkt die maximale Auflösung des Lichtmikroskops auf etwa 0,3 [[Mikrometer]]. Die fundamentale Auflösungsgrenze der Lichtmikroskopie bezeichnet man man als [[Abbe-Limit]]. Um die Auflösung weiter zu erhöhen, kann Licht geringerer Wellenlänge ([[UV-Licht]]) verwendet werden.
[[Fachgebiet:Labormedizin]]
[[Fachgebiet:Labormedizin]]

Version vom 24. Februar 2017, 17:16 Uhr

Definition

Ein Lichtmikroskop ist ein wissenschaftliches Untersuchungsinstrument, das Objekte durch Einsatz von Linsensystemen optisch vergrößert. Es gehört zur Klasse der Mikroskope.

Geschichte

Der Vorläufer der heutigen Lichtmikroskope wurde von Anthony van Leeuwenhoek entwickelt.

Einteilung

Man kann verschiedene Verfahren der Lichtmikroskopie unterscheiden:

  • Durchlichtmikroskopie: Bei diesem Verfahren durchstrahlt die Lichtquelle das Präparat von unten, also von der dem Objektiv abgewandten Seite. Es wird zur Betrachtung von dünnen und transparenten Objekten (z.B. Blutausstrich) verwendet. Untersuchungsobjekte, die diese Voraussetzung von Natur aus nicht erfüllen, müssen z.B. durch Einbettung und Dünnschnitt erst entsprechend aufbereitet werden.
  • Auflichtmikroskopie: Hier erfolgt die Beleuchtung des Objekts von oben, also vom Objektiv her. Dieses Verfahren wird z.B. in der Dermatologie zur Betrachtung von Hautveränderungen eingesetzt.

Physik

Die Wellenlänge des Lichts beschränkt die maximale Auflösung des Lichtmikroskops auf etwa 0,3 Mikrometer. Die fundamentale Auflösungsgrenze der Lichtmikroskopie bezeichnet man man als Abbe-Limit. Um die Auflösung weiter zu erhöhen, kann Licht geringerer Wellenlänge (UV-Licht) verwendet werden.