Zahnspange
Synonyme: Zahnapparatur, Zahnklammer, Gartenhag
Englisch: braces
Definition
Zahnspange ist der umgangssprachliche Begriff für kieferorthopädische Apparaturen, die zur Therapie von Kiefer- und Zahnfehlstellungen verwendet werden. Sie lassen sich in herausnehmbare Apparaturen, die vom Patienten regelmäßig getragen werden müssen, und festsitzende Apparaturen, die dauerhaft im Mund verbleiben, unterteilen.
Beispiele
Herausnehmbare Apparaturen
Festsitzende Apparaturen
- Multiband- bzw. Multibracketapparatur (Brackets + Bogen)
- Herbstscharnier
- Transpalatinalbügel (z.B. Goshgarian-Bügel)
- Lingualbogen
Extraorale Hilfsmittel
- Delaire-Maske
- Headgear (Außenzug)
Indikation
Kiefer- und Zahnfehlstellungen (z.B. Distalbiss, Tiefbiss, Engstand und Rotationen) sowie Maßnahmen zur Wachstumssteuerung im Kindes- und Jugendalter stellen die häufigsten Indikationen dar. Zusätzlich können bei Erwachsenen ästhetische oder funktionelle Korrekturen erforderlich sein. Die durchschnittliche Behandlungsdauer liegt, abhängig von Fehlstellung und Apparatur, zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Zusätzlich kann eine Behandlung zur Sicherung der langfristigen Stabilität (Retention) indiziert sein.
Im Juni 2025 wurde die S2k-Leitlinie „Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik“ der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn‑, Mund‑ und Kieferheilkunde (DGZMK) veröffentlicht. Die Leitlinie definiert alters- und indikationsbezogene Kriterien für Diagnostik und Erstbehandlung, z. B. Wachstumskontrolle, Fotodokumentation und Cephalometrie.[1]
Nachsorge
Quellen
- ↑ DGKFO und DGZMK, Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien, Langversion 1.0, 2024, AWMF-Registriernummer: 083-050