Selbstbestimmungsrecht
Synonym: Recht auf Selbstbestimmung
Definition
Das Selbstbestimmungsrecht in der Medizin bedeutet, dass medizinische Maßnahmen grundsätzlich nur mit der Einwilligung der Patientin oder des Patienten durchgeführt werden dürfen. Es ist in Deutschland ein grundlegendes Patientenrecht und ein Bestandteil der medizinischen Ethik sowie des Patientenschutzes.[1]
Voraussetzungen
Eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts ist die ärztliche Aufklärung. Diese muss frühzeitig, umfassend, verständlich und differenziert in Abhängigkeit der Schwere des Eingriffs erfolgen. Das Aufklärungsgespräch wird schriftlich dokumentiert. Es beinhaltet Informationen über:
- Art und Umfang der Erkrankung
- Bedürftigkeit der Behandlung
- Behandlungsmöglichkeiten, deren Vor- und Nachteile sowie Risiken und mögliche Komplikationen
- alternative Behandlungsmöglichkeiten[2]
Vor der Durchführung einer Behandlung muss die Einwilligung des Patienten vorliegen, die i.d.R. in Form einer Einwilligungserklärung abgegeben wird. Die Selbstbestimmung erfolgt auf Grundlage der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Patienten. Ist die Urteils- oder Einsichtsfähigkeit des Patienten beeinträchtigt, kann ein psychiatrisches Gutachten angefordert werden.[2] Bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit sind die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht wichtige Instrumente zur Entscheidungsfindung im Sinne des Patienten.
Quellen
- ↑ Bundesministerium für Gesundheit – Patientenrechte, abgerufen am 23.05.2024
- ↑ 2,0 2,1 Medizinrechtsiegen – Patientenrechte: Selbstbestimmungsrecht von Patienten, abgerufen am 23.05.2024
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