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Englisch: biosafety level (BSL)
Die biologische Schutzstufe dient der Gefährlichkeitseinstufung biologischer Arbeitsstoffe. Dazu zählen Mikroorganismen, Zellkulturen, Parasiten und Prionen (incl. ihrer gentechnisch veränderten Formen), von denen eine potentielle Gefahr für den Menschen ausgeht, z.B. durch Infektionen oder Toxinbildung.
Die biologische Schutzstufe wird in Deutschland durch die EU-Richtlinie 2000/54/EG[1] und in der Biostoffverordnung geregelt. Laboratorien, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird, müssen bestimmte Schutzmaßnahmen treffen. Dafür werden die Laboratorien in vier Schutzstufen eingeteilt.
Tags: Gefahrstoff
Fachgebiete: Arbeitsmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 4. März 2020 um 19:13 Uhr bearbeitet.
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