Biostoffverordnung
Synonym: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
Definition
Die Biostoffverordnung, kurz BioStoffV, dient dem Schutz von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Hintergrund
Die Biostoffverordnung wurde erstmals 1999 als Bundesrechtsverordnung erlassen und seitdem mehrfach geändert. Die letzte Neufassung trat im Juli 2013 in Kraft. Ziel der BioStoffV ist der Arbeitnehmerschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Dazu zählen Mikroorganismen, Zellkulturen, Parasiten und Prionen (incl. ihrer gentechnisch veränderten Formen), von denen eine potentielle Gefahr für den Menschen ausgeht (z.B. durch Infektionen und Toxinbildung).
In der BioStoffV wird eine Gefährdungsbeurteilung gefordert, in der festgestellt wird, welche Gefährdung von den Arbeitsstoffen ausgehen. Anschließend wird die jeweilige Tätigkeit in verschiedene Schutzstufen eingeteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt. Des Weiteren müssen biostoffbezogene Betriebsanweisungen erstellt und die Beschäftigten entsprechend unterwiesen werden. Für Notfälle werden ebenfalls spezifische Maßnahmen festgelegt.
Die Neufassung der BioStoffV von 2013 legt einen besonderen Fokus auf das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten.
Weblinks
- Gesetzestext BioStoffV, abgerufen am 02.03.2020