Schreyer-Schwimmprobe
Nach Johannes Schreyer (17. Jahrhundert), deutscher Stadtphysikus
Synonym: Schwimmprobe, Lungenschwimmprobe
Englisch: hydrostatic test, floating test
Definition
Die Schreyer-Schwimmprobe ist ein Verfahren zur forensischen Abgrenzung von Totgeburten.
Durchführung
Bei der Schreyer-Schwimmprobe wird ein Lungenflügel aus dem Thorax entfernt und in ein Gefäß mit Wasser transferiert. Ist die Lunge mit Luft gefüllt und hat damit der obduzierte Säugling vor seinem Tod bereits geatmet, wird sie schwimmen. Im Gegensatz dazu sinken die nicht belüfteten Lungen von tot geborenen Kleinkindern ab.
Beurteilung
Bei der Beurteilung der Schreyer-Schwimmprobe ist zu beachten, dass es durch Fäulnisveränderungen zu einem gewissen Gasgehalt und somit zum Schwimmen der Lunge kommen kann. Deshalb sollte in jedem Fall auch eine Leberschwimmprobe durchgeführt werden. Schwimmt das Lebergewebe ebenfalls, kann das Ergebnis der Schreyer-Schwimmprobe nicht verwertet werden. Des weiteren kann eine negative Schreyer-Schwimmprobe nicht das Vorliegen einer Totgeburt belegen. Das Neugeborene könnte beispielsweise vor dem ersten Atemzug getötet worden oder unter Wasser geboren worden sein.
Zudem müssen bei der Beurteilung der Lunge die Farbe und Konsistenz berücksichtigt werden. Belüftete Lungen füllen den Thorax aus und sind rosafarben, nichtbelüftete Lungen sind hingegen von fleischiger Konsistenz und weisen eine dunkelrote Färbung auf.
Relevanz
Die Schreyer-Schwimmprobe ist im deutschen Sprachraum bis heute ein wesentliches Instrument zur Abgrenzung von Lebend- und Totgeburten. Im angloamerikanischen Raum gilt diese Methode als obsolet.
Literatur
- S. Banaschak, K. Janßen, M. A. Rothschild. Neugeborenentötung. Sonderfall rechtsmedizinischer Obduktionstätigkeit. Rechtsmedizin 2017; 27:133–146. DOI 10.1007/s00194-016-0131-0
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