Schmauch
Definition
Als Schmauch werden die Verbrennungsprodukte einer Schusswaffe bezeichnet, die unmittelbar nach dem Abschuss durch die Luft wirbeln.
Verwendung
Die Rechtsmedizin nutzt Schmauchspuren, um bei Schussverletzungen zwischen einem absoluten und einem relativen Nahschuss zu unterscheiden:
- Befindet sich an der Einschussstelle eine "Schmauchhöhle", entspricht dies einem absoluten Nahschuss, da der Schmauch dem Geschoss direkt in die Eintrittswunde folgt und sich zwischen Epidermis und Subkutis ablagert. Im Zuge dessen kann auch eine Stanzmarke entstehen.
- Befindet sich an der Einschussstelle ein "Schmauchhof" entspricht dies einem relativen Nahschuss, da der Schmauch sich ringförmig um den Einschuss an Haut oder Kleidung ablagert. Zusätzlich kann eine Pulvereinsprengung ebenso ein Hinweis auf einen geringen Abstand beim Abschuss sein.
Literatur
- Madea, Praxis Rechtsmedizin: Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung, Deutschland: Springer Berlin Heidelberg, 2013
Fachgebiete:
Rechtsmedizin
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