Rettungskette
Definition
Als Rettungskette bezeichnet man die idealisierte Abfolge bei der Behandlung von Patienten mit lebensbedrohlichen Störungen im Rahmen der Ersten Hilfe.
Hintergrund
Die einzelnen "Glieder" der Rettungskette werden von verschiedenen Organisationen und in verschiedenen deutschsprachigen Ländern unterschiedlich benannt, sind aber im Prinzip in ihrer Bedeutung gleich. Die Reihenfolge der Hilfeleistungen richtet sich nach der jeweils vorgefundenen Notfallsituation. Seit 2005 gilt bei einigen Rettungsorganisationen nur noch eine viergliedrige Kette, wobei der Eigenschutz und das Absichern als selbstverständlich vorausgesetzt wird.
Glieder der Rettungskette
Erstes Glied: Sofortmaßnahmen
- Absichern der Unfallstelle
- Retten aus der Gefahrenzone
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Zweites Glied: Der Notruf
- Notrufe können an gebührenfreien Notrufmeldern, Notrufsäulen des ADAC, oder öffentlichen Notruftelefonen und über mobile oder private Telefone mit der bundeseinheitlichen Notrufnummer 112 getätigt werden.
- Alle Hilfeersuche laufen automatisch bei der nächsten Rettungsleitstelle auf. Dort wird die Auswahl des geeigneten Rettungsfahrzeuges mit der entsprechenden Besatzung nach klaren einsatztaktischen Prinzipien getroffen.
Drittes Glied: Weitere erste Hilfe
- Wiederbelebung und Atemspende bei Herz-Kreislauf-Stillstand (Reanimation)
- Blutstillung
- Schockbekämpfung
- Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
- Ein schnelles und sachgerechtes Eingreifen kann bei Unfällen, schweren Erkrankungen und Vergiftungen schwere Schäden bzw. zusätzliche Komplikationen oder den letalen Ausgang verhindern.
- Daher sollte jeder Bürger die elementaren Verfahren wie schnelle Rettung aus dem Gefahrenbereich durch die Anwendung von Rettungsgriffen, Seitenlagerung bewusstloser Personen, Überstreckung des Kopfes bei Verdacht auf Atemwegsverlegung, Anlegen von Notverbänden und Atemspende beherrschen. Diese Kenntnisse vermittelt eine Grundausbildung in erster Hilfe.
Viertes Glied: Der Rettungsdienst
Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung und den Krankentransport. Er garantiert eine lückenlose Versorgung des Notfallpatienten bis zur Aufnahme in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung, und hat im Rahmen von Krankentransporten die Pflicht, Nicht-Notfallpatienten (Kranke, Verletzte oder sonstige Hilfsbedürftige) nötigenfalls erste Hilfe zu leisten, und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
Fünftes Glied: Die Klinik
Die Klinik muss die Vorinformation durch den Rettungsdienst für die Vorbereitung der klinischen Untersuchung nutzen. Innerhalb der Klinik muss in kürzester Zeit der zuständige Vertreter des betroffenen Fachgebietes bereit stehen, Anweisungen für die nachfolgenden Maßnahmen erteilen, und bei Eintreffen des Patienten die orientierende Untersuchung des Rettungsdienstpersonals durch fachspezifische Diagnostik bestätigen und ergänzen.
Bei Notfällen, die eine interdisziplinäre Versorgung erfordern, müssen kurzfristig alle betroffenen Fachgebiete mit verantwortlichen Ärzten vertreten sein.