Als Rettungskette bezeichnet man die idealisierte Abfolge bei der Behandlung von Patienten mit lebensbedrohlichen Störungen im Rahmen der Ersten Hilfe.
Die einzelnen "Glieder" der Rettungskette werden von verschiedenen Organisationen und in verschiedenen deutschsprachigen Ländern unterschiedlich benannt, sind aber im Prinzip in ihrer Bedeutung gleich. Die Reihenfolge der Hilfeleistungen richtet sich nach der jeweils vorgefundenen Notfallsituation. Seit 2005 gilt bei einigen Rettungsorganisationen nur noch eine viergliedrige Kette, wobei der Eigenschutz und das Absichern als selbstverständlich vorausgesetzt wird.
Der Rettungsdienst umfasst in der Regel die Notfallrettung und den Krankentransport. Er garantiert eine lückenlose Versorgung des Notfallpatienten bis zur Aufnahme in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung, und hat im Rahmen von Krankentransporten die Pflicht, Nicht-Notfallpatienten (Kranke, Verletzte oder sonstige Hilfsbedürftige) nötigenfalls erste Hilfe zu leisten, und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern
Die Klinik muss die Vorinformation durch den Rettungsdienst für die Vorbereitung der klinischen Untersuchung nutzen. Innerhalb der Klinik muss in kürzester Zeit der zuständige Vertreter des betroffenen Fachgebietes bereit stehen, Anweisungen für die nachfolgenden Maßnahmen erteilen, und bei Eintreffen des Patienten die orientierende Untersuchung des Rettungsdienstpersonals durch fachspezifische Diagnostik bestätigen und ergänzen.
Bei Notfällen, die eine interdisziplinäre Versorgung erfordern, müssen kurzfristig alle betroffenen Fachgebiete mit verantwortlichen Ärzten vertreten sein.
Tags: Erste Hilfe
Fachgebiete: Notfallmedizin
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