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Röntgennegativ

1. Definition

Röntgennegativ bedeutet "nicht schattengebend". Damit bezeichnet man zum Beispiel Kontrastmittel, die Röntgenstrahlen schwächer als das umliegende Gewebe absorbieren – im Gegensatz zu röntgenpositiven Kontrastmitteln.

2. Hintergrund

Röntgenkontrastmittel modifizieren die Signalintensität bestimmter Strukturen bzw. Gewebe gegenüber ihrer Umgebung. Beispiele für röntgennegative Kontrastmittel sind Kohlendioxid und Luft. Sie können mit röntgenpositiven Kontrastmitteln wie Bariumsulfat im Rahmen der Doppelkontrastmethode angewendet werden, um pathologische Veränderungen im Magen-Darm-Trakt darzustellen.

3. Literatur

  • Duale Reihe, Radiologie, 4. Auflage, Thieme Verlag

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Lukas Ignucz
Student/in der Humanmedizin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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14.02.2024, 19:49
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