Puppe-Regel
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Synonym: Puppe'sche Regel
Definition
Die Puppe-Regel dient in der Rechtsmedizin zur Beurteilung der zeitlichen Reihenfolge bei multiplen Schädelfrakturen.
Hintergrund
Die Puppe-Regel besagt, dass bei zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Frakturen des Schädels die Linie der zeitlich jüngeren Fraktur an der schon vorher bestehenden Frakturlinie endet. Die Frakturlinien überkreuzen sich demnach nicht. Ausnahmen sind möglich, wenn unterschiedliche Gewalteinwirkungen fast zeitgleich und mit hoher Geschwindigkeit erfolgen (z.B. beim Schädel-Hirn-Durchschuss).[1]
Quellen
- ↑ Dettmeyer et al. Rechtsmedizin, Springer-Verlag, 2. Auflage, 2. aktualisierte Auflage, 2014
Fachgebiete:
Rechtsmedizin
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