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Prellschuss

1. Definition

Ein Prellschuss ist eine Schussverletzung, bei dem das Projektil vom Körper abprallt - also nicht in das Gewebe eindringt. Prellschüsse werden durch so genannte "matte" Geschosse (z.B. Gummigeschosse) oder Geschosse, die tangential auftreffen, ausgelöst.

Ein Sonderform ist der "innere" Prellschuss, bei dem das Projektil zwar die Körperoberfläche durchdringt, aber von einer Binnenstruktur (z.B. der Innenseite der Schädelkalotte) abprallt.

2. Rechtsmedizin

Mit Ausnahme des inneren Prellschusses dringen Prellschüsse nicht in die Haut ein - sie verursachen also in der Regel keine sichtbaren äußeren Wunden. Statt dessen entsteht am Ort des Aufpralls eine Quetschung des Gewebes (Kontusion). Die Ausdehnung und das Ausmaß der Kontusion kann im Gegensatz zum äußeren Aspekt des Traumas erheblich sein (Frakturen, Organrisse etc.)

Stichworte: Schussverletzung, Trauma
Fachgebiete: Rechtsmedizin

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
14.02.2014, 19:24
2.281 Aufrufe
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