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Prellschuss

Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin

Definition

Ein Prellschuss ist eine Schussverletzung, bei dem das Projektil vom Körper abprallt - also nicht in das Gewebe eindringt. Prellschüsse werden durch so genannte "matte" Geschosse (z.B. Gummigeschosse) oder Geschosse, die tangential auftreffen, ausgelöst.

Ein Sonderform ist der "innere" Prellschuss, bei dem das Projektil zwar die Körperoberfläche durchdringt, aber von einer Binnenstruktur (z.B. der Innenseite der Schädelkalotte) abprallt.

Stichworte: Schussverletzung, Trauma
Fachgebiete: Rechtsmedizin