Nullretaxation
Definition
Als Nullretaxation wird die vollständige Ablehnung der Kostenübernahme von kassenärztlichen Verordnungen durch die Krankenkasse bezeichnet. Sämtliche Kosten des abgegebenen Arzneimittels verbleiben dann bei der Apotheke.
Hintergrund
Wird ein Kassenrezept in einer Apotheke eingelöst, so fallen für den Versicherten, je nach Art der Verordnung, anteilig Zuzahlungen an. Diese Zuzahlungen leitet die beliefernde Apotheke an die entsprechende Krankenkasse weiter und geht bezüglich sämtlicher weiterer Kosten des Arzneimittels in Vorkasse.
Diese Beträge werden am Ende des Monats der Krankenkasse, mittels Abrechnung des Originalrezepts, in Rechnung gestellt. Dort wird jede einzelne Verordnung auf Fehler jeglicher Art überprüft. Bei schwerwiegenden Abweichungen - beispielsweise bei der Nichteinhaltung von bestehenden Rabattverträgen - ist die Kasse dazu berechtigt, die Zahlung des kompletten Betrages des entsprechenden Rezepts zu verweigern. Die Apotheke erhält dann eine Nullretaxation.
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