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Nagelplatte

1. Definition

Die Nagelplatte ist eine kompakte Schicht aus transluzenter Hornsubstanz (Keratin), die den eigentlichen Funktionsteil des Nagels darstellt und umgangssprachlich mit ihm gleichgesetzt wird.

2. Anatomie

Die Nagelplatte besteht aus der in der Nageltasche eingelassenen Nagelwurzel (Radix unguis) und dem freiliegenden Nagelkörper (Corpus unguis). Manche Autoren machen diese Unterscheidung nicht und setzen Nagelkörper und Nagelplatte gleich.

Die Nagelplatte passt sich der Form der knöchernen Phalanx distalis der Finger bzw. Zehen an und ist in der Längsrichtung leicht, in der Querrichtung stark konvex nach oben gebogen. Distal liegt ihr freier Rand (Margo liber). In diesem Bereich hebt sich die nicht vom Hyponychium unterlegte Nagelplatte weißlich vom rosafarbenen Rest ab. Beidseitig lateral grenzt die Nagelplatte an den Nagelwall und das ihm innen aufliegende Perionychium. Proximal stößt sie an das Eponychium. Hier ist die unter der Nagelplatte liegende Nagelmatrix als hellerer Halbmond (Lunula) erkennbar. Dieser Abschnitt der Nagelplatte wird von der Cuticula (Nagelhäutchen) bedeckt.

Stichworte: Nagel, Nagelteil

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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06.11.2022, 07:57
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