Facharzt für Sportmedizin (DDR)
Definition
Ein Facharzt für Sportmedizin war in der DDR ein auf die sportmedizinische Betreuung spezialisierter Arzt, der umfassende Untersuchungen zur Sporttauglichkeit und präventive Gesundheitsmaßnahmen durchführte. Die Facharztausbildung dauerte fünf Jahre und umfasste sowohl theoretische als auch praktische sportmedizinische Kompetenzen, insbesondere zur Unterstützung des Leistungssports.
Hintergrund
Mit der Einrichtung des Sportmedizinischen Dienstes (SMD) im Jahr 1963 schuf die DDR ein zentrales, staatlich kontrolliertes System für die sportmedizinische Versorgung. Ziel war, den DDR-Sport auf internationaler Ebene zu fördern, besonders bei Olympischen Spielen. Sportmediziner arbeiteten eng mit Leistungssportlern zusammen, überwachten ihre gesundheitlichen und physischen Entwicklungen und trugen zur Leistungsoptimierung bei. Die Betreuung von Hochleistungssportlern wurde im Lauf der 1970er Jahre zur Priorität, während der SMD landesweit tätig war.
In Verruf kam dieses System durch den gezielten Einsatz von staatlich verordnetem, erzwungenem Doping.[1] Dabei wurden Athleten ohne ausreichende Aufklärung und ohne Rücksicht auf mögliche Spätschäden mit Anabolika und anderen leistungssteigernden Substanzen behandelt – teilweise auch minderjährige Sportler. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde der SMD folgerichtig aufgelöst, und der Facharzt für Sportmedizin nicht in die bundesdeutsche Struktur übernommen.
Die Aufgaben eines Facharztes für Sportmedizin umfassten u.a.:
- die Diagnose und Therapie von sportbedingten Verletzungen und gesundheitlichen Problemen,
- die Durchführung von Leistungsdiagnostiken sowie
- die Entwicklung von Trainings- und Rehabilitationsplänen.[2]
Heutzutage dürfen Ärzte, die den Titel Facharzt für Sportmedizin in der DDR erworben hatten, diesen in Deutschland weiterhin als solchen tragen, auch wenn grundsätzlich nur die Führung der in der Weiterbildungsordnung des jeweiligen Bundeslandes enthaltenen Zusatz-, Gebiets- oder Teilgebietsbezeichnung erlaubt ist.[3][4]
Quellen
- ↑ Wikipedia: Staatliches Doping in der DDR, abgerufen am 5.11.2024
- ↑ Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin (2012): Entwicklung der Sportmedizin im Osten Deutschlands 1945 bis 1990. Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin, 63(12), S. 341., abgerufen am 04.11.2024
- ↑ Deutsches Ärzteblatt - Führen einer Facharztbezeichnung: „Facharzt für Sportmedizin“ ist zulässig", abgerufen am 04.11.2024
- ↑ Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. März 2000, Aktenzeichen: 1 BvR 1662/97, abgerufen am 04.11.2024
Literatur
- Arndt, K.-H. (2004): Entwicklung, Wirken und Ende des Sportmedizinischen Dienstes der ehemaligen DDR. Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin, 55(12)., abgerufen am 04.11.2024
- Krüger, M., Becker, C., Nielsen, S. & Rehmann, L. (2018). Geschichte der deutschen Sportmedizin seit 1945 – Genese einer medizinischen Disziplin zwischen Gesundheitsprävention und Leistungssport. Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Sportwissenschaft, Arbeitsbereich Sportpädagogik und Sportgeschichte, BISp-Jahrbuch Forschungsförderung 2017/18., abgerufen am 04.11.2024