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Erweiterungsplastik

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1. Definition

Als Erweiterungsplastik bezeichnet man in der Medizin chirurgische Verfahren, bei denen durch Ein- oder Umgliederung von körpereigenem oder körperfremden Material die Verengung (Stenose) einer anatomischen Struktur aufgelöst wird.

2. Beispiele

2.1. Gefäßpatch

Ein Gefäßpatch ist ein streifenförmiges Gefäßimplantat zum operativen Einnähen in ein eröffnetes Blutgefäß – meist zur Behandlung einer Arteriosklerose. Der Patch kann aus

  • körpereigenem Gewebe (autogener Patch),
  • körperfremden Gewebe eines menschlichen Spenders (allogener Patch) oder
  • körperfremden Gewebe eines Tieres (xenogener Patch)

bestehen. Ferner kommen technisch hergestellte Materialien (z.B. Dacron, PTFE) oder biotechnologisch hergestellte Patches aus Stammzellen zum Einsatz.

2.2. Erweiterungsplastik bei Phimose

Bei der Vorhaut-Erweiterungsplastik zur Behandlung einer Phimose wird der verengte Ring an der Vorhaut längs eingeschnitten und anschließend quer vernäht.

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11.12.2023, 18:42
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