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Patch

1. Definition

Unter einem Patch versteht man in der Medizin ein kleines Implantat ("Flicken"), mit dem bei chirurgischen Eingriffen eine Öffnung verschlossen wird. Im erweiterten Sinn werden auch Pflaster als Patch bezeichnet.

2. Hintergrund

Ein Patch kann aus

  • körpereigenem Gewebe (autogener Patch),
  • körperfremden Gewebe eines menschlichen Spenders (allogener Patch) oder
  • körperfremden Gewebe eines Tieres (xenogener Patch)

bestehen. Ferner kommen technisch hergestellte Materialien (z.B. Dacron, PTFE) oder biotechnologisch hergestellte Patches aus Stammzellen zum Einsatz.

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Zum Inhalt

Patches werden unter anderem im Rahmen der Gefäßchirurgie eingesetzt, u.a. zur Lumenerweiterung eines Gefäßes (Patchplastik) oder zur Abdeckung von Gefäßdefekten. In der Kardiochirurgie werden z.B. Herzscheidewanddefekte mit Patches verschlossen.

siehe auch: Patch-Clamp-Technik, Patch-Test, Blood-Patch

Stichworte: Implantat

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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14.03.2017, 14:58
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