Die Elektronische Fallakte, kurz EFA, ist ein Konzept für den digitalen Austausch medizinischer Daten eines Patienten zwischen räumlich verteilten Ärzten unter den Annahme eines komplexen Krankheitsfalles.
Eine Elektronische Fallakte enthält die fallbezogenen Daten eines Patienten. Ziel ist die Verbesserung der digitalen Kommunikation im regionalen Versorgungsnetzwerk, insbesondere zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich. Dabei sollen die speziellen Datenschutzanforderungen im Medizinbereich vollständig berücksichtigt werden.
Die EFA wird von den Leistungserbringern moderiert. Sie ist also arztgeführt. Der Patient erteilt seinem Behandler eine Zugriffserlaubnis auf den gesamten Datenbestand. Ohne gesetzliche Verankerung wird die EFA in § 67 SGB V mit der Forderung einer Digitalisierung erwähnt, jedoch nicht konkretisiert.[1]
Fachgebiete: Gesundheitswesen
Diese Seite wurde zuletzt am 7. Juli 2019 um 19:09 Uhr bearbeitet.
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