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Elektronische Fallakte

1. Definition

Die Elektronische Fallakte, kurz EFA, ist ein Konzept für den digitalen Austausch medizinischer Daten eines Patienten zwischen räumlich verteilten Ärzten unter den Annahme eines komplexen Krankheitsfalles.

2. Hintergrund

Eine Elektronische Fallakte enthält die fallbezogenen Daten eines Patienten. Ziel ist die Verbesserung der digitalen Kommunikation im regionalen Versorgungsnetzwerk, insbesondere zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich. Dabei sollen die speziellen Datenschutzanforderungen im Medizinbereich vollständig berücksichtigt werden.

Die EFA wird von den Leistungserbringern moderiert. Sie ist also arztgeführt. Der Patient erteilt seinem Behandler eine Zugriffserlaubnis auf den gesamten Datenbestand. Ohne gesetzliche Verankerung wird die EFA in § 67 SGB V mit der Forderung einer Digitalisierung erwähnt, jedoch nicht konkretisiert.[1]

3. Quellen

  1. NN. EFA, EPA und Co. Was könnnen die verschiedenen elektronischen Aktensysteme und wer steckt dahinter? KVWL kopakt 2019; 1: 4-9.

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Dr. med. Martin P. Wedig
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
07.07.2019, 20:09
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Nutzung: BY-NC-SA
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