logo Einloggen
Bearbeiten
NEU: Log dich ein, um Artikel in persönlichen Favoriten-Listen zu speichern.

Ehegattennotvertretungsrecht

Dr. med. Helmut Hentschel
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Dr. rer. nat. Janica Nolte
DocCheck Team
Dr. med. Helmut Hentschel, Dr. Frank Antwerpes + 1

Definition

Als Ehegattennotvertretungsrecht wird eine Rechtsverordnung bezeichnet, die Ehegatten dazu berechtigt, sich gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu vertreten, wenn eine Einwilligungsunfähigkeit eines Partners vorliegt.

30 Aufrufe
Geprüfte Änderung
Bearbeitet von Frank Antwerpes am 20.04.2023 Geprüft von DocCheck
Letzter Edit: 20.04.2023, 19:06