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Ehegattennotvertretungsrecht

Dr. med. Helmut Hentschel
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Dr. rer. nat. Janica Nolte
DocCheck Team
Dr. med. Helmut Hentschel, Dr. Frank Antwerpes + 1

Definition

Als Ehegattennotvertretungsrecht wird eine Rechtsverordnung bezeichnet, die Ehegatten dazu berechtigt, sich gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu vertreten, wenn eine Einwilligungsunfähigkeit eines Partners vorliegt.

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