Durchschnittskosten pro Tagesdosis
Definition
Die Durchschnittskosten pro Tagesdosis dienen im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz als Grundlage für die Berechnung der Bonus-Malus-Regelung. Die Durchschnittskosten pro Tagesdosis werden gemeinsam durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) festgelegt - basierend auf den vom DIMDI veröffentlichten durchschnittlichen Tagesdosen (DDD).
Hintergrund
Bei den Durchschnittskosten pro Tagesdosis handelt es sich um einen willkürlich festgelegten Wert. Um die durchschnittlichen Kosten pro Tagesdosis zu definieren, muss eine Gruppe vergleichbar gut wirksamer Arzneimittel vorhanden sein. Daher kommt das Konzept der Durchschnittskosten nur bei verordnungsstarken Wirkstoffen bzw. Wirkstoffgruppen zur Anwendung, in denen es eine hinreichend große Anzahl vergleichbarer Arzneimittel gibt – z.B. bei Mitteln gegen Bluthochdruck. Die Durchschnittskosten pro Tagesdosis werden also für jede Gruppe vergleichbarer, aber unterschiedlich teurer Arzneimittel berechnet. Das Konzept ist nicht für Arzneimittel geeignet, die eine therapeutische Einzelstellung haben, weil es hier keine Alternativen gibt.
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