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Dienstherrengenehmigung

Anja Wenke
DocCheck Team
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Definition

Unter einer Dienstherrengenehmigung, kurz DHG, versteht man in der Medizin die Genehmigung der Vorteilsannahme eines Heilberuflers, der Amtsträger ist, durch den Dienstherrn. Sie kann vorab oder nach unverzüglicher Anzeige erteilt werden und stellt die Vorteilsannahme straffrei.

Stichworte: Genehmigung
Fachgebiete: Gesundheitswesen