Dienstherrengenehmigung
Definition
Unter einer Dienstherrengenehmigung, kurz DHG, versteht man in der Medizin die Genehmigung der Vorteilsannahme eines Heilberuflers, der Amtsträger ist, durch den Dienstherrn. Sie kann vorab oder nach unverzüglicher Anzeige erteilt werden und stellt die Vorteilsannahme straffrei.
Hintergrund
Für Heilberufler, die in einer Praxis, Klinik oder Apotheke als Angestellte tätig sind und an vergüteten Studien teilnehmen wollen - zum Beispiel im Kontext der Markt- und Meinungsforschung - besteht in vielen Fällen die Erfordernis der Arbeitgeber- bzw. Dienstherrengenehmigung. Ist ein Heilberufler in einer Einrichtung der öffentlichen Hand (Universitätsklinik, kommunales Krankenhaus, Einrichtung in kommunaler Trägerschaft) beschäftigt, unterliegt er als Amtsträger einem erhöhten Strafmaß bei Bestechlichkeit und Vorteilsannahme.
Ein Beispielformular für eine DHG findet sich hier.
Das Ziel von Studien der Markt- und Meinungsforschung ist es, ein möglichst repräsentatives Abbild der Meinungen und Erfahrungen in der Grundgesamtheit zu ermitteln. So können Produkte und Services verbessert werden. Damit in solchen Studien auch die Erfahrungen und Meinungen von angestellten Heilberuflern wie zum Beispiel Klinikärzten, Krankenpfleger, PTAs, angestellten Praxisärzten oder Hebammen berücksichtigt werden können, müssen sie eine DHG einholen und diese bei Arbeitgeberwechseln aktuell halten. So können sie ohne juristische Konsequenzen an Umfragen teilnehmen und damit Einfluß nehmen.
Auch für die Teilnahme an Umfragen von DocCheck müssen angestellte Heilberufler eine Arbeitgeber-/Dienstherrengenehmigung (Formular) ausgefüllt bei DocCheck Insights einreichen. Wenn keine Möglichkeit besteht das Formular einzureichen, ist es möglich an der Umfrage teilzunehmen und die Aufwandsentschädigung zu spenden oder ganz darauf zu verzichten.