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Deutsche Dermatologische Gesellschaft

1. Definition

Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V., kurz DDG, ist eine deutsche medizinische Fachgesellschaft unter der Rechtsform eines Vereins mit Sitz in Berlin. Sie wurde 1889 offiziell an der Karls-Universität in Prag ("Univerzita Karlova") gegründet und fördert seither den interdisziplinären Austausch und die Weiterentwicklung der Dermatologie in Wissenschaft, Forschung und klinischer Praxis.

2. Aufgaben

Gemäß ihrer Satzung definiert die DDG ihre Aufgaben wie folgt:

  • Förderung der Wissenschaft und Forschung in der Dermatologie und ihren Spezialgebieten, wie Dermato-Onkologie und Allergologie.
  • Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, wie Kongresse und Tagungen
  • Vergabe von Stipendien und Preisen zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über Hauterkrankungen, Prävention und Rehabilitation
  • Beratung von Institutionen und Organisationen in dermatologischen Fragen
  • Publikation von Forschungsergebnissen und Berichten

3. Organisation

Die DDG ist als gemeinnützige Fachgesellschaft organisiert und wird von einem Präsidium geleitet. Wichtige Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Gesellschaft zählt über 4.500 Mitglieder, darunter Fachärzte, Wissenschaftler und Studierende.

4. Weblinks

Stichworte: Fachgesellschaft, NGO
Fachgebiete: Organisation

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18.11.2024, 08:55
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