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Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung

Dominic Prinz
Arzt | Ärztin

Abk. BtMBinHV

Definition

Die Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung ist eine Konkretisierung des in Abschnitt 2 und 3 des Betäubungsmittelgesetzes geregelten Inlandhandels mit Betäubungsmitteln der Anlage II und III BtmG durch Handelsberechtigte nach Abschnitt 2 BtmG.

Fachgebiete: Medizinrecht