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Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung

Dominic Prinz
Arzt | Ärztin

Abk. BtMAV

Definition

Die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung ist eine Konkretisierung des in Abschnitt 2 und 3 des Betäubungsmittelgesetzes geregelten grenzüberschreitenden Verkehres von Betäubungsmitteln der Anlage II und III BtmG .

Fachgebiete: Medizinrecht