Basisfallwert
Definition
Der Basisfallwert ist ein Begriff aus dem Fallpauschalensystem und bezeichnet den Betrag, auf dem die letztendliche Vergütung einer voll- bzw. teilstationären Krankenhausbehandlung basiert.
Hintergrund
Um anhand des Basisfallwerts die tatsächliche Vergütungssumme zu berechnen, wird jeder einzelne Patientenfall einer sogenannte Diagnosis Related Group (DRG) zugeordnet. Dabei handelt es sich um homogene Diagnosegruppen, innerhalb derer der Leistungsaufwand ähnlich ist. Aus der jeweiligen DRG ergibt sich ein Relativgewicht (auch Bewertungsrelation genannt), das mit dem Basisfallwert multipliziert wird.
Ein Relativgewicht von 1 entspricht dem Durchschnittswert. Abweichungen nach oben oder unten bedeuten dementsprechend einen Mehr-/Minderaufwand und beeinflussen die Endsumme der Fallpauschale.
Während von 2003 bis 2004 der Basisfallwert für jedes Krankenhaus individuell berechnet wurde, erfolgt heutzutage die Orientierung am Landesbasisfallwert (LBFW), der für das ganze jeweilige Bundesland gilt. In den Jahren 2010 bis 2014 erfolgte zudem eine Annäherung der Landesbasisfallwerte an den in ganz Deutschland einheitlichen Bundesbasisfallwert (BBFW).
Ausnahmen
Einige wenige Kliniken sind von der DRG-Abrechnung ausgenommen, da die Fallschwere besonders hoch ist. Dazu gehören z.B. Kliniken für Querschnittsgelähmte oder Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma. Für diese Kliniken gelten individuelle Entgelte.
Quellen
- wikipedia.org – Basisfallwert, abgerufen am 15.07.2024
- reimpursement-institute – Basisfallwert, abgerufen am 15.07.2024
- bundesgesundheitsministerium.de – Landesbasisfallwerte, abgerufen am 15.07.2024
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