BK-Nr. 2301
Definition
Die BK-Nr. 2301 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert die Lärmschwerhörigkeit. Sie ist in der Berufskrankheiten-Verordnung in Anlage 1 aufgeführt.
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 01.01.1929 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Merkblatt zu Berufskrankheit Nr. 2301, abgerufen am 24.08.2021
- G. Enderle, H-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.161.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
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