BK-Nr. 1109
Trainier deine Lernmuskeln!
Mit Flash Cards, Quiz und mehr
LoslegenDefinition
Die BK Nr. 1109 aus der Liste der Berufskrankheiten bezeichnet "Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen". Sie ist in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung zu finden.
siehe Hauptartikel: Phosphorintoxikation
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 01.07.1925 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Merkblatt zur BK Nr. 1109, abgerufen am 26.9.22
- G. Enderle, H-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S. 160.
Artikelinhalt ist veraltet?
Hier melden
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung