BK-Nr. 1103
Definition
Die BK-Nr. 1103 aus der Liste der Berufskrankheiten bezeichnet "Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen". Sie ist in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung zu finden.
siehe Hauptartikel: Chromvergiftung
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 01.08.1952 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 1103 "Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen"; abgerufen am 26.9.22
- Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung: Kurs B; Autoren: G. Enderle und H-J. Seidel, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S. 160.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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