BK-Nr. 1101
Definition
Die BK-Nr. 1101 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen". Dies schließt anorganische sowie organische Bleiverbindungen (Bleialkyle) ein.
siehe Hauptartikel: Bleivergiftung
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 01.07.1925 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Merkblatt zu BK-Nr. 1101, abgerufen am 19.9.22
- G. Enderle, H.-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.160.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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