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Akutversorgung

1. Definition

Unter Akutversorgung versteht man die zeitnahe Gesundheitsversorgung von akuten, d.h. plötzlich auftretenden Erkrankungen. Eine Akutversorgung kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.

2. Hintergrund

In der Pharmazie spricht man von einer Akutversorgung, wenn keine rabattierten Arzneimittel in der Apotheke verfügbar sind, der Patient das verordnete Medikament aber dringend benötigt. Der Apotheker entscheidet dann situativ, ob er ein nicht-rabattiertes Medikament abgibt und damit Rabattverträge missachtet. In der Apotheke werden dabei die Sonderkennzeichen "5" oder "6" auf das Rezept gedruckt, um der Krankenkasse den Fall einer Akutversorgung mitzuteilen.

Stichworte: Versorgungsform
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Dr. Frank Antwerpes
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Jonas Autenrieth
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30.03.2022, 10:55
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Nutzung: BY-NC-SA
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