Unter Abrechnungstransparenz versteht man im Gesundheitswesen die Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen bzw. Honorarforderungen medizinischer Leistungserbringer durch Dritte.
Um die Transparenz vertragsärztlicher Abrechnungen zu erhöhen, werden nach §§ 296, 297 SGB V die Arztnummern der überweisenden und der die Überweisung empfangenden Ärzte in Durchschnittsprüfungen aufgenommen. Bei der Stichprobenprüfung werden zusätzlich die Diagnoseschlüssel im ICD-Code vermittelt.
Tags: Nachvollziehbarkeit, Transparenz
Fachgebiete: Gesundheitswesen
Diese Seite wurde zuletzt am 7. Juli 2019 um 15:48 Uhr bearbeitet.
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