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Dispensierrecht

Dr. No
Mag. med. vet. Viktoria Hofbauer
Student/in der Tiermedizin
Dr. No, Mag. med. vet. Viktoria Hofbauer

Definition

Unter dem Dispensierrecht versteht man die gesetzliche Erlaubnis, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen. Das Dispensierrecht entspricht damit im Grunde dem Recht zum Führen einer Apotheke.