Anti-D-Prophylaxe
Synonym: Rhesusprophylaxe
Englisch: Anti-D-prophylaxis
Definition
Als Anti-D-Prophylaxe bezeichnet man die passive Immunisierung (Impfung) Rhesus-negativer Schwangerer zur Verhinderung eines Morbus haemolyticus neonatorum im Rahmen einer Folgeschwangerschaft.
Prinzip
Die prophylaktische Injektion von Anti-D-Immunglobulinen verhindert die durch Übertragung kindlicher rhesuspositiver Erythrozyten auf die Mutter induzierte maternale Bildung von Rhesus-Antikörpern (IgG), sowie die komplikationsbehaftete Anlage eines Immungedächtnisses (Rhesus-Sensibilisierung).
Indikation
Bei Rhesus-positivem Vater bestand bisher eine absolute Indikation zur Anti-D-Prophylaxe. Bei Rhesus-negativem Vater kann im Prinzip auf die Gabe verzichtet werden. Da der gesicherte Nachweis des väterlichen Phänotyps nicht vorausgesetzt werden kann (Möglichkeit einer Non-Paternität), gilt bzw. galt eine generelle Impfempfehlung für Rhesus-negative Mütter.
Aktuell (2018) besteht die Möglichkeit, die Rhesus-Eigenschaften des Föten aus einer Blutprobe der Mutter mittels Nicht-invasiver Pränataldiagnostik (NIPD) zu bestimmen. Bei Rhesus-negativen Föten kann dann auf die Anti-D-Prophylaxe verzichtet werden.
Eine weitere, seltene Indikation besteht bei der Transfusion Rhesus-negativer Frauen mit nicht abgeschlossener Familienplanung mit Rhesus-positiven Thrombozytenkonzentraten (TK). Diese können eine geringe Beimengung von Erythrozyten enthalten, daher besteht auch hier die Gefahr einer Rhesus-Sensibilisierung, die durch die Anti-D-Prophylaxe verhindert werden kann.
Durchführung
Die Immunisierung erfolgt in zwei Dosen, die eine Sensibilisierung in Folge einer Blutübertragung unter der Schwangerschaft und während des Geburtsvorganges verhindern:
- pränatale Immunisierung: 28.-30. Schwangerschaftswoche
- postpartale Immunisierung: 2-72 h nach der Geburt, wenn das Neugeborene Rhesus-positiv ist oder die Blutgruppe nicht bestimmt wurde
Falls eine Schwangerschaftskomplikation vorliegt, bei der die Übertragung einer größeren Menge fetalen Blutes in den mütterlichen Kreislauf zu befürchten ist (Feto-maternale Hämorrhagie), muss die Dosis des eingesetzten Anti-D ggf. erhöht werden.
Im Rahmen der ärztlichen Dokumentationspflicht ist ein Impfnachweis im Mutterpass zu erbringen.
Falsche Indikation
Die Transfusion Rhesus-positiver Erythrozytenkonzentrate auf Rhesus-negative Empfänger führt ebenfalls häufig zur Bildung von Anti-D. Solche inkompatiblen Transfusionen sind bei Mangel an Rhesus-negativen Präparaten gelegentlich nicht zu vermeiden. Da die Wirkung der Anti-D-Prophylaxe darin besteht, dass alle Rhesus-positiven Erythrozyten durch den injizierten Antikörper zerstört werden, bevor das Immunsystem des Empfängers sie "bemerkt", ist die prophylaktische Gabe von Anti-D in diesem Fall natürlich sinnlos und kontraindiziert.
siehe auch: Rhesus-Inkompatibilität, Rhesus-Faktor, Schwangerschaft