Verordnung
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1. Definition
Als Verordnung bezeichnet man in der Medizin den ärztlichen Akt der Festlegung einer therapeutischen Maßnahme für einen Patienten bzw. im übertragenen Sinn die Therapiemaßnahme selbst. Die Verordnung ist an keine bestimmte Form gebunden, sondern kann in Form einer konkreten Verhaltensempfehlung ("Ich verordne Ihnen mehr Bewegung") oder eines Rezepts geschehen.
In der medizinischen Alltagssprache wird Verordnung häufig als Synonym für Rezept verwendet.
2. Hintergrund
Der Begriff "Verordnung" hat historisch gesehen einen imperativen Charakter, der auf einer hierarchischen Sicht des Arzt-Patienten-Verhältnisses basiert. In der modernen Dienstleistungsbeziehung zwischen Arzt und Patient hat die Verordnung heute eher den Charakter einer Empfehlung als einer Anweisung. Die Einhaltung der Verordnung ist abhängig von der Patientencompliance bzw. Adherence.