Filialapotheke
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1. Definition
2. Anforderungen
Die Filialapotheke muss den gleichen räumlichen und personellen Anforderungen entsprechen wie die Hauptapotheke. Die Hauptapotheke muss vom Besitzer geführt werden, der gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis besitzt. Für jede Filialapotheke muss ein Filialleiter (angestellter Apotheker) benannt werden, der für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in dieser Filiale verantwortlich ist.[1]
Die Hauptapotheke und die Filialapotheken müssen sich im gleichen oder angrenzenden Landkreis befinden.
Fachgebiete:
Medizinrecht, Pharmazie