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Filialapotheke

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1. Definition

Eine Filialapotheke ist eine eigenständige Apotheke, die den gleichen Besitzer hat wie eine zugehörige Hauptapotheke. Ein Apotheker darf bis zu eine Hauptapotheke und 3 Filialapotheken besitzen, für die eine gemeinsame Betriebserlaubnis erteilt wird.

2. Anforderungen

Die Filialapotheke muss den gleichen räumlichen und personellen Anforderungen entsprechen wie die Hauptapotheke. Die Hauptapotheke muss vom Besitzer geführt werden, der gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis besitzt. Für jede Filialapotheke muss ein Filialleiter (angestellter Apotheker) benannt werden, der für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in dieser Filiale verantwortlich ist.[1]

Die Hauptapotheke und die Filialapotheken müssen sich im gleichen oder angrenzenden Landkreis befinden.

3. Quellen

  1. [1]abgerufen am 04.02.2022

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Jonas Autenrieth
Apotheker/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Natascha van den Höfel
DocCheck Team
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Letzter Edit:
20.03.2023, 13:50
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