Filialapotheke: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Filialapotheke muss den gleichen räumlichen und personellen Anforderungen genügen wie die Hauptapotheke. Die Hauptapotheke muss vom Besitzer geführt werden, der gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis besitzt. Für jede Filialapotheke muss ein Filialleiter (angestellter Apotheker) benannt werden, der für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in dieser Filiale verantwortlich ist.<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/apog/BJNR006970960.html Gesetze im Internet: Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)], abgerufen am 04.02.2022</ref> | * Die Filialapotheke muss den gleichen räumlichen und personellen Anforderungen genügen wie die Hauptapotheke. | ||
* Die Hauptapotheke muss vom Besitzer geführt werden, der gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis besitzt. | |||
Die Hauptapotheke und die Filialapotheken müssen sich im gleichen oder angrenzenden Landkreis befinden. | * Für jede Filialapotheke muss ein Filialleiter (angestellter Apotheker) benannt werden, der für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in dieser Filiale verantwortlich ist.<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/apog/BJNR006970960.html Gesetze im Internet: Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)], abgerufen am 04.02.2022</ref> | ||
* Die Hauptapotheke und die Filialapotheken müssen sich im gleichen oder angrenzenden Landkreis befinden. | |||
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Version vom 5. Februar 2022, 10:00 Uhr
Definition
Eine Filialapotheke ist eine eigenständige Apotheke, die den gleichen Besitzer hat wie eine zugehörige Hauptapotheke.
Hintergrund
Ein Apotheker darf neben einer Hauptapotheke bis zu 3 Filialapotheken besitzen, für die eine gemeinsame Betriebserlaubnis erteilt wird.
Anforderungen
- Die Filialapotheke muss den gleichen räumlichen und personellen Anforderungen genügen wie die Hauptapotheke.
- Die Hauptapotheke muss vom Besitzer geführt werden, der gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis besitzt.
- Für jede Filialapotheke muss ein Filialleiter (angestellter Apotheker) benannt werden, der für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in dieser Filiale verantwortlich ist.[1]
- Die Hauptapotheke und die Filialapotheken müssen sich im gleichen oder angrenzenden Landkreis befinden.
Quellen
- ↑ Gesetze im Internet: Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG), abgerufen am 04.02.2022