Teilstudienplatz
Definition
Als Teilstudienplatz bezeichnet man eine Zulassung zum Medizin- oder Zahnmedizinstudim, die nur für den vorklinischen Studienabschnitt gilt. Eine Zulassung zum klinischen Studienabschnitt ist damit nicht gewährleistet.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Stiftung für Hochschulzulassung bietet diese Studienmöglichkeit nur für Bewerber an, für die andernfalls eine Zulassung zum Studium nicht möglich wäre. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch ein internes Losverfahren. Dieses Losverfahren erfolgt nach dem ersten Nachrückverfahren und wird nur unter den bis dahin abgelehnten Bewerbern verlost. Voraussetzungen sind, um an dem Losverfahren teilnehmen zu können, dass in der Wartezeitquote Hochschulen genannt wurden, welche Teilstudienplätze anbieten oder eine Verteilung auch für andere als die vom Bewerber genannten Hochschulen zugelassen wurde.
Ablauf
Studierende, die einen Teilstudienplatz in Anspruch genommen haben, können sich nun an der jeweiligen Universität immatrikulieren und sind als ordentliche Studierende im Studiengang Humanmedizin beziehungsweise Zahnmedizin eingeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, alle Scheine der Vorklinik inklusive den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu absolvieren. Nach der 1. Ärztlichen Prüfung erfolgt die Exmatrikulation, falls bis zu diesem Zeitpunkt kein Vollstudienplatz entweder an der bereits immatrikulierten oder an einer anderen Universität erworben wurde. Um nach der 1. Ärztlichen Prüfung weiterstudieren zu können, kann sich jeder Studierende weiterhin bei der Stiftung für Hochschulzulassung um einen Studienplatz zum ersten Fachsemester in Humanmedizin oder Zahnmedizin bewerben. Ebenso ist es möglich, sich während dem vorklinischen Abschnitt an der immatrikulierten oder an einer externen Universität für einen Vollstudienplatz zu bewerben.
Besonderheiten
Ein Teilstudienplatz wird nicht als wartezeitschädliches Parkstudium gewertet, so dass das Studium als Wartezeit zählt und weiterhin Wartesemester gesammelt werden können.
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