Teilstudienplatz
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LoslegenDefinition
Ein Teilstudienplatz ist ein Studienplatz, der nur zur Absolvierung eines Teils eines Studiengangs berechtigt, insbesondere des vorklinischen Studienabschnitts im Medizinstudium. Ein Anspruch auf die Fortsetzung des Studiums im klinischen Studienabschnitt an derselben Hochschule besteht dadurch grundsätzlich nicht.
Hintergrund
Teilstudienplätze wurden früher insbesondere in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin vergeben, wenn die Ausbildungskapazität in der Vorklinik größer war als im klinischen Studienabschnitt. Ziel war es, vorhandene Ausbildungskapazitäten möglichst vollständig auszuschöpfen.
Seit der Reform des Hochschulzulassungsrechts und der Neustrukturierung der Studienplatzvergabe werden Teilstudienplätze nur noch selten vergeben und haben im regulären Zulassungsverfahren heute nur noch eine geringe praktische Bedeutung.
Vergabe
Soweit Teilstudienplätze angeboten werden, richtet sich ihre Vergabe nach den jeweils geltenden hochschul- und landesrechtlichen Bestimmungen. Die Durchführung erfolgt über die zuständige Hochschule oder – soweit vorgesehen – im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung.
Ablauf
Studierende absolvieren mit einem Teilstudienplatz den vorgesehenen Studienabschnitt und legen die hierfür erforderlichen Leistungsnachweise sowie gegebenenfalls den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab. Für die Fortsetzung des Studiums im klinischen Studienabschnitt ist in der Regel eine erneute Zulassung erforderlich. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen den Hochschulen und den jeweils geltenden Rechtsvorschriften.