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Steckschuss

1. Definition

Als Steckschuss wird in der Rechtsmedizin ein Schusstyp bezeichnet, bei dem das Projektil nach Eintritt in den Körper im Gewebe stecken bleibt.

2. Rechtsmedizin

Mögliche Gründe für einen Steckschuss sind:

  • geringe Durchschlagskraft des Geschosses
  • schräges Auftreffen
  • Abbremsen durch Knochen

Gelegentlich kann das Projektil gegenüber dem Einschussort subkutan tastbar sein.

siehe auch: Durchschuss

Stichworte: Schuss, Schussverletzung
Fachgebiete: Rechtsmedizin

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Letzter Edit:
02.12.2019, 13:37
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