Steckschuss
Definition
Als Steckschuss wird in der Rechtsmedizin ein Schusstyp bezeichnet, bei dem das Projektil nach Eintritt in den Körper im Gewebe stecken bleibt.
Rechtsmedizin
Mögliche Gründe für einen Steckschuss sind:
- geringe Durchschlagskraft des Geschosses
- schräges Auftreffen
- Abbremsen durch Knochen
Gelegentlich kann das Projektil gegenüber dem Einschussort subkutan tastbar sein.
siehe auch: Durchschuss
Fachgebiete:
Rechtsmedizin
Du musst angemeldet sein,
um diese Funktion zu nutzen.
um diese Funktion zu nutzen.