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Durchschuss

1. Definition

Als Durchschuss bezeichnet man in der Rechtsmedizin eine spezielle Art von Schusswunde, bei der das Projektil in den Körper eindringt und an einer anderen Stelle wieder austritt.

2. Einschusswunde

Kennzeichen der Einschusswunde sind v.a.:

  • zentraler Gewebedefekt
  • Abstreifring durch Pulver- und Ölschmutz (aus dem Lauf der Waffe)
  • Schürf- oder Dehnungs-Saum
  • Kontusionshof

Das Loch in der Haut entspricht nicht unbedingt dem Kaliber!

3. Ausschusswunde

Die Ausschusswunde ist in der Regel deutlich größer als der Einschuss. Man spricht auch von "Schlüssellochverletzungen" (Verbreiterung der Wunde im Verlauf der Flugrichtung bzw. des Schusskanals).

siehe auch: Schusswunde

Fachgebiete: Rechtsmedizin

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Dr. Benjamin Abels
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
11.12.2007, 14:17
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