Als Schlotterkamm wird ein Zustand bezeichnet, bei dem im unbezahnten Kiefer der normalerweise knöchernde Alveolarkamm komplett oder teilweise durch Granulationsgewebe ersetzt ist.
Ein Schlotterkamm entsteht u.a. durch Schubkräfte, die entstehen, wenn im Oberkiefer eine Totalprothese eingegliedert wurde und im Unterkiefer nur ein anteriores Restgebiss bestehen blieb.
Zur Feststellung eines Schlotterkamms wird der Alveolarknochen des Kiefers vorsichtig mit den Fingern von oral und vestibulär palpiert. Ein Schlotterkamm ist weich und lässt sich verschieben, wohingegen der "normale" Alveolarknochen unter der Schleimhaut starr ist.
Schlotterkämme sind für den Prothesenhalt ungünstig und sollten möglichst vor Anfertigung von Totalprothesen durch einen chirurgischen Eingriff (Exzision) entfernt werden.
Tags: Alveolarfortsatz, Prothese
Fachgebiete: Zahnmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 24. Februar 2016 um 14:01 Uhr bearbeitet.
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cand. med. dent. Verena Riesen
Student/in der Zahnmedizin
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