Revision
von lateinisch: re- wieder, videre- (an)sehen
Definition
Unter einer Revision versteht man in der Medizin
- die primär chirurgische Einsicht zur Abklärung des Vorliegens und des Umfanges pathologischer Veränderungen, einschließlich ihrer Behandlung (z.B. Choledochusrevision, Wundrevision, Gelenkrevision) als auch
- die erneute, i.d.R. chirurgische, Behandlung nach bereits erfolgter Therapie. Indikationen zu einem solchen "Wiedereingriff" sind postoperative Komplikationen, Rezidive oder Wundheilungsstörungen.
Fachgebiete:
Allgemeine Chirurgie, Terminologie
Du musst angemeldet sein,
um diese Funktion zu nutzen.
um diese Funktion zu nutzen.