Patientenrechtegesetz
Synonym: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Definition
Das Patientenrechtegesetz, kurz PRG, ist ein deutsches Gesetz, das im Februar 2013 in Kraft getreten ist und die Rechte von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen stärkt. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 630a bis 630h verankert und regelt die Pflichten und Rechte zwischen Patienten und medizinischen Leistungserbringern.
Hintergrund
Das Gesetz fasst das bis dahin auf verschiedene Gesetze verteilte Behandlungs- und Arzthaftungsrecht zusammen. Neben einer erhöhten Transparenz und Rechtssicherheit, verfolgt das Gesetz das Ziel, die Selbstbestimmung und Beteiligung der Patienten im Sinne des Shared Decision Making zu fördern und die Versorgungsqualität zu verbessern.
Inhalte
Das Patientenrechtegesetz ist ein grundlegendes Rahmenwerk für Behandlungshaftung und Dokumentationspflichten.
- Informations- und Aufklärungsrecht: Patientinnen und Patienten haben das Recht, ausführlich und verständlich über Diagnose, geplante Behandlung, Risiken, Nebenwirkungen sowie alternative Behandlungsmöglichkeiten informiert zu werden. Die Einwilligung zu einer Behandlung gilt nur nach umfassender Aufklärung als rechtsverbindlich erteilt ("informierte Einwilligung").
- Einsichtnahme in die Patientenakte: Patienten können jederzeit Einsicht in ihre vollständigen Behandlungsunterlagen nehmen und Kopien davon anfordern.
- Dokumentationspflicht: Ärztinnen, Ärzte und andere Behandelnde sind verpflichtet, den Verlauf und die wesentlichen Schritte der Behandlung sorgfältig zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient dem Schutz beider Seiten bei Streitigkeiten.
- Rechtsansprüche bei Behandlungsfehlern: Das Gesetz regelt klarer als zuvor die Haftung bei medizinischen Fehlern, einschließlich der Beweislastverteilung. Patienten haben verbesserte Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen, wenn sie durch Fehler geschädigt wurden.
- Förderung der Patientenselbstbestimmung: Das Patientenrechtegesetz betont die Bedeutung der Selbstbestimmung und der aktiven Beteiligung der Patienten an der medizinischen Versorgung.
Bedeutung
Durch das Patientenrechtegesetz wurde bei bestimmten Mängeln die Beweislastumkehr erleichtert. Liegt ein grober Behandlungsfehler oder eine Dokumentationspflichtverletzung vor, muss der Arzt nachweisen, dass ein geltend gemachter Behandlungsschaden nicht durch ihn entstanden ist.
Weblinks
- Der Behandlungsvertrag – §§ 630 a ff. BGB (Alpmann Schmidt)
- Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Bundesärztekammer)