Organtod
Definition
Der Organtod bezeichnet den irreversiblen Funktionsausfall eines Organs. Ferner wird der Zeitpunkt des Absterbens der letzten Zelle eines Organs ebenfalls als Organtod bezeichnet.
Der Organtod des Gehirns terminiert den biologischen Tod eines Individuums und wird auch als Individualtod bezeichnet.
Fachgebiete:
Rechtsmedizin
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Letzter Edit:
01.07.2013, 09:33